Sie kümmern sich um Ihre Gäste – ich mich um Ihren Datenschutz! Ich bin Ihr Datenschutzbeauftragter im Hotel
Datenschutz im Hotel ist wichtig! Im Zuge der Einführung & Umsetzung der DS-GVO wurde eine Grundlage für ein umfassendes Datenschutzkonzept für Ihr Hotel geschaffen. In der aktuellen Zeit, wo wir alle noch mehr Daten erfassen müssen, z.B. zur Kontaktnachverfolgung, ist es wichtiger denn je, dass Sie lieber Hotelier, ein aktuelles Datenschutzkonzept und einen Datenschutzbeauftragten haben.
Ich bin Ihr Datenschutzmanager , der sich mit der Materie auskennt, und als Hotelfachmann und Hotelbetriebswirt auch ein Branchenprofi ist.
Jede Abteilung hat seinen Chef in Ihrem Haus, ob nun der Hotelmanager, der F&B Manager, der Eventmanager, der Housekeeping Manager oder weitere. Und ich bin Ihr Datenschutzmanager. Ob Erstellung eines Datenschutzkonzeptes, Bearbeitung und Beantwortung von Datenschutzanfragen, Erstellung einer Datenschutzfolgeabschätzung, Schulung Ihrer Mitarbeiter in allen Datenschutzbelangen, Erarbeitung von TOM’s, Einführung DMS und weitere Datenschutz bezogene Themen.
Typische Aufgaben von DENSCH Datenschutz als Datenschutzmanager in Ihrem Hause
Gesetzlichen Pflichten sind insbesondere:
- die ordnungsgemäße Anwendung der EDV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen; zu diesem Zweck wird die DENSCH Datenschutz über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig unterrichtet, sowie
- die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften vertraut gemacht
Weitere Aufgaben:
- Geschäftsleitung und den übrigen Mitarbeitern im Betrieb als Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Datenschutzes beratend zur Seite zu stehen.
- DENSCH Datenschutz ist erster Ansprechpartner, wenn es um den Kontakt zu Aufsichtsbehörden geht. Wir sind in diesem Zusammenhang die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Aufsichtsbehörde und hat beiden Seiten auf Anfrage Informationen über datenschutzrelevante Vorgänge im Unternehmen (an die Aufsichtsbehörde) bzw. über Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung (an das Unternehmen) weiterzuleiten.
- Unterrichtung über die bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten
- Überwachung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (DS-GVO, BDSG sowie weitere Rechtsvorschriften)
- Auf Anfrage Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. DS-GVO) und Überwachung ihrer Durchführung.
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Zuständigkeit für die vorherige Konsultation datenschutzrechtlicher Fragen an die Aufsichtsbehörde.
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Mitarbeiter zu allen mit der Verarbeitung ihrer Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zusammenhängenden Vorgänge.
- und weitere
Über diese Aufgaben hinaus nimmt DENSCH Datenschutz für das ganze Hotel eine beratende und unterstützende Funktion ein.
Gerne können Sie mich unverbindlich kontaktieren. Wann darf ich mich bei Ihnen melden?